Eigenbedarfskündigung des Erwerbers vor Eintragung im Grundbuch ist unwirksam
Nachdem der Erwerber eine vermietete Wohnung in Gerlingen gekauft hatte, kündigte er den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs auf Ende Juli 2017. Weil die Eintragung im Grundbuch „einige Zeit dauert“ verwies der Erwerber auf den notariell abgeschlossenen Kaufvertrag, laut dem er „sofort die Eigentümerrechte gegenüber dem Mieter wahrnehmen“ durfte.
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Mieterverein Stuttgart vereitelt neue Maklerabzocke
Als Stefan R. im Sommer 2017 auf Wohnungssuche in Freiburg war, stieß er im Onlineportal immonet auf ein interessantes Mietangebot der Firma Rau-Immobilien, welches ihm spontan gefiel. „Direkt nach der Besichtigung überreichten wir Herrn Rau unsere Unterlagen und teilten ihm mit, dass
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