Wohngeld

Wohngeld bekommen diejenigen von der Stadt, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse allein nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen.

Wohngeld bekommen diejenigen von der Stadt, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse alleine nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung in einem Neubau oder in einem Altbau liegt, ob sie mit öffentlichen Mitteln gefördert oder freifinanziert ist.

Wohngeld kommt aber nicht automatisch ins Haus. Voraussetzung ist ein Wohngeldantrag. Beim Ausfüllen helfen Mietervereine oder die örtlichen Wohngeldstellen. Ob und wie viel Wohngeld tatsächlich gezahlt wird, hängt ab von der Haushaltsgröße, dem Haushaltseinkommen, der Mietbelastung und dem Wohnort. In speziellen Wohngeldtabellen kann dann die Höhe des Zuschusses abgelesen oder der Wohngeldanspruch nach einer Formel berechnet werden.

Haushaltsgröße

Hier zählen alle zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder mit, also Ehepartner, Kinder, Eltern, Enkel oder Nichten und Neffen und auch weitere Personen, welche ebenfalls im Haushalt leben. Nicht zum Haushalt gehören die Bezieher von Sozialgeld, also vor allem von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung.

Haushaltseinkommen

Hier müssen die Einnahmen aller Haushaltsmitglieder errechnet werden. Hierzu gehören Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Renten und Arbeitslosengeld I. Abgezogen werden hiervon Freibeträge für Werbungskosten, Kindergeld und bestimmte Unterhaltsverpflichtungen.

Schwerstbehinderte, Pflegebedürftige und Alleinerziehende haben zusätzliche Freibeträge genauso wie Kinder unter 25 Jahren mit eigenem Einkommen. Als Pauschalbeträge können Rentner 10 Prozent, Beamte 20 Prozent und Arbeitnehmer 30 Prozent abziehen, wobei für die Zahlung von Lohn- oder Einkommensteuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung jeweils 10 Prozent Abzug erfolgen.

Mietbelastung

Bei der Mietbelastung zählt alles mit, was der Mieter für seine Wohnung zahlen muss, also Miete und Nebenkosten bis auf die Heiz- und Warmwasserkosten. Zusätzlich müssen aber noch Mietobergrenzen berücksichtigt werden. Diese Obergrenzen richten sich nach der Personenzahl des Haushalts sowie nach einer Mietenstufe, in der alle Städte und Kreise eingruppiert worden sind.

Wohngeld wird von den zuständigen Ämtern jeweils für zwölf Monate bewilligt.

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