11 Forderungen des Mietervereins an die Stuttgarter OB-Kandidaten 2020: mehr bezahlbarer Neubau, Mietwohnungen erhalten, Mietpreise bremsen!

Ein zukünftiger OB muss ein Konzept zur Lösung der Wohnungsprobleme haben

Das viel zu geringe Wohnungsangebot und die extrem hohen Mietpreise sind die für die Stuttgarter Bürger die dringendsten Probleme, welche ein zukünftiger Oberbürgermeister angehen muss. Mehr bezahlbare Wohnungen bauen, bestehende Mietwohnungen erhalten und die Preisexplosion dämpfen sind dabei vordringliche Aufgaben für den Oberbürgermeister von Stuttgart. Der Mieterverein zeigt mit einem Brief die größten Wohnungsprobleme sowie mögliche Lösungswege auf und stellt 11 Fragen an die drei Kandidaten: Frank Nopper, Hannes Rockenbauch und Marian Schreier. Wir sind auf deren Antwort gespannt. Damit Mieter sich für ihre Wahlentscheidung informieren können, wird der Mieterverein diese ab Ende dieser Woche ins Netz stellen.

Was die Stadt Stuttgart für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau tun sollte:

  1. Allein in den letzten sieben Jahren nahm die Einwohnerzahl pro Jahr durchschnittlich um 6.000 zu, was einem jährlichen Neubaubedarf von 3.000 Wohnungen entspricht. Mit durchschnittlich 1.500 WE wurde nur die Hälfte jährlich gebaut. Deshalb hat sich der Wohnungsfehlbestand in Stuttgart auf aktuell 25.000 Wohnungen erhöht. Allein um den bestehenden Fehlbestand in acht Jahren abzubauen, müssten jährlich 3.000 Wohnungen zusätzlich entstehen. Es ist offensichtlich, dass das von der Stadt bislang verfolgte Wohnbauziel von 1.800 Wohnungen nicht bedarfsgerecht ist (und längst nicht erreicht wurde). Damit die Menschen in Stuttgart bezahlbare Wohnungen finden, muss mehr gebaut werden, insbesondere muss Stuttgart auch deutlich mehr in den geförderten Wohnungsbau investieren. Werden Sie als gewählter OB eine Wohnraum-Bedarfserhebung in Auftrag geben und auf deren Grundlage eine an der Realität orientierte Wohnbau- und Flächenplanung zu erstellen und diese umsetzen?

  2. Weil Wohnbauflächen knapp sind, muss Stuttgart eine nachhaltige Flächenpolitik betreiben und Flächen kaufen, statt zu verkaufen. Die vom Gemeinderat 2019 beschlossene Wohnraumoffensive (mit 150 Mio. Euro finanziell ausgestattet) hat bislang keine Wirkung gezeigt. Dabei ist in Immobilien angelegtes Geld wertsteigernd und nachhaltig angelegt. Werden Sie mit dem GrundsatzErbbaurecht vor VerkaufGrundstücke im Eigentum der Stadt auch für nachfolgende Generationen sichern und in Stuttgart eine aktive Grundstückspolitik betreiben (geeignete Immobilien und Grundstücke kaufen und auch in Erhaltungssatzungsgebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen)?

  3. Bezahlbarer Wohnraum entsteht fast nur auf städtischen Grundstücken, bebaut durch Genossenschaften, Siedlungswerk und die stadteigene SWSG. Werden Sie vorrangig diese, nicht am Maximalgewinn orientierte Wohnungsunternehmen, mit Konzeptausschreibungen bei der Vergabe stadteigener Grundstücke berücksichtigten?

  4. Stuttgart benötigt für den Wohnungsbau Flächen. Die Grundstücke der Innenentwicklung sind schon mittelfristig nicht ausreichend und zudem durch ihre Kleinteiligkeit teuer in der Bebauung. Neue Flächen können auch zur ökologischen Aufwertung eines Gebietes führen, wie zum Beispiel durch das Rosensteinquartier auf ehemaligen Gleisflächen oder die „Stadt am Fluss“ (EnBW-Gelände am Neckar). Werden Sie bei Bedarf weitere für den Wohnungsbau geeignete Flächen bereitstellen, wenn notwendig auch Ackerflächen, und hierzu eine Diskussion in Gemeinderat und Stadtgesellschaft anführen?

  5. Die in Stuttgart praktizierte Verpflichtung, bei neuem Baurecht einen Anteil der Wohnungen bezahlbar und öffentlich gefördert zu erstellen (SIM-Konzept), bedurfte dringend der Nachbesserung. Obwohl der Grundsatzbeschluss bereits im Jahre 2010 gefasst wurde, waren damit in acht Jahren gerade einmal 21 Sozialmietwohnungen entstanden. Werden Sie die nunmehr vom Gemeinderat deutlich verbesserte Quote von 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau konsequent bei der Erteilung von Baurecht umsetzen?

Was Stuttgart für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum tun sollte:

Weil in vor allem innerstädtischen Wohnlagen ein Verdrängungsprozess stattfindet, müssen die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum genutzt werden. Als Instrumente stehen der Stadt bislang Milieuschutzsatzungen und Zweckentfremdungsverbot zur Verfügung, demnächst auch die Genehmigung von Umwandlungen.

  1. Stuttgart hat bislang nur eine Zuletzt wurden vom Gemeinderat Voruntersuchungen für weitere Satzungen in Süd und Cannstatt beschlossen. Mit diesem Instrument (und Abwendungsvereinbarungen) erreichten andere Städte erfolgreich die Beschränkung von Eigenbedarfskündigungen und die Deckelung der Modernisierungsumlage. Werden Sie das Instrument der Milieuschutzsatzungen zum Erhalt der Bewohner eines Quartiers in allen Wohnquartieren anwenden, wo Mieter von Verdrängung bedroht sind?

    Werden Sie den Mietern in solchen Satzungsgebieten auch ein städtisches Beratungsangebot
    zur Verfügung stellen?

  1. Der Bundesgesetzgeber wird demnächst die Umwandlung von Miet-in Eigentumswohnungen und damit die Mieterverdrängung durch einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt erschweren. Diese Regelung soll in Städten mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum gelten. Werden Sie dieses Instrument zur Vermeidung von Segregation zur Anwendung bringen?

  2. Es war richtig, dass Stuttgart ab 2016 das Zweckentfremdungsverbot wieder eingeführt hat.

    Dabei geht es heute weniger um die Umnutzung von Wohnraum zu Gewerberaum, sondern um die Verhinderung der Umnutzung als Hotelersatz (Airbnb, Monteurzimmer) und die Beendigung von spekulativem Leerstand. Wohnraumerhaltung ist zeit- und personalaufwendig und die Personalausstattung der Behörde mit bislang nur 2 Stellen ist völlig unzureichend.

    Werden Sie die Verbesserung des Landesgesetzes zur Auskunftspflicht der Internetportale für die Ermittlung der Anbieternamen von Kurzzeitvermietungen nutzen? Werden Sie auch für eine hinreichende Personalausstattung zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots sorgen?

Was die Stadt Stuttgart zur Dämpfung des Mietpreisanstiegs tun sollte:

Weil selbst ein verstärkter Neubau von bezahlbaren Wohnungen die extreme Steigerung der Mieten mittelfristig kaum dämpfen kann, müssen Mieter auch mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen vor Wohnarmut geschützt werden. Die Bestandsmieten in Stuttgart haben sich in 10 Jahren um 40 Prozent erhöht, die Angebotsmieten um mehr als 60 Prozent. Ein Blick in die Wohnungsportale (z.B. Immoscout) zeigt, dass trotz Mietpreisbremse die Mehrheit der angebotenen Wohnungspreise die ortsübliche Vergleichsmiete um weit mehr als 10 Prozent übersteigt und diese damit grundsätzlich unzulässig sind.

  1. Angesichts der vielen maßlos überteuerten Wohnungsangebote sollte Stuttgart versuchen, dass auch wieder das Wirtschaftsstrafrecht zur Anwendung kommt. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Stuttgarter Ordnungsamt gegen Mietwucherer vorgeht, insbesondere auch gegen die Anbieter von maßlos überteuerten Wohnungen, um diese von ihrem asozialen Tun abschrecken?

  2. Zurzeit gibt es bei der SWSG ein vom Gemeinderat beschlossenes Mietenmoratorium. Werden Sie sich nach dessen Auslaufen für sozial verträgliche Mietsteigerungen einsetzen, maximal orientiert am prozentualen Anstieg von Einkommen und Renten?

  3. Die seit Juni 2020 in Stuttgart geltende Mietpreisbremse hat bislang wenig Wirkung gezeigt. Ursachen hierfür sind viele gesetzliche Ausnahmen und auch Unkenntnis und Ängste vieler Mieter bei Neuabschlüssen. Werden Sie sich für ein städtisches Mietertelefon einsetzen, wie es z.B. in Hamburg besteht, wo sich Mieter kostenlos über zulässige Mietpreise und ihre rechtlichen Möglichkeiten erkundigen können?

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