Aktion des Mietervereins gegen den Mietenwahnsinn

Mitmachen beim kostenlosen Mietpreischeck

Der Mieterverein Stuttgart will mit seiner Aktion den Blick auf die explodierenden Mietpreise lenken und zudem Druck auf die Politik für besseren Mieterschutz erzeugen.

Ein breites Berliner Bündnis aus Mieterbund, Gewerkschaftsbund und Sozialorganisationen ruft am Freitag dem 21. September ab 14 Uhr vor dem Kanzleramt zu einer Kundgebung gegen den Mietenwahnsinn auf. Zur gleichen Zeit wird der Stuttgarter Mieterverein mit seiner Info-Aktion auf dem Stuttgarter Schlossplatz vertreten sein und über seine Forderungen für einen besseren Mieterschutz informieren.

Zudem ruft der Mieterverein mit Plakaten an 350 Litfaßsäulen Stuttgarts Mieter zu einer Aktion „Mietpreischeck“ auf. Dabei ermitteln seine Berater bis zum 1. Oktober, auch für Nichtmitglieder, den gesetzlich zulässigen Mietpreis, sowohl für bestehende Mietverhältnisse als auch bei neu vereinbarten Mietverträgen.

Stuttgarts Mieter leiden unter einer riesigen Mieterhöhungswelle, welche viele finanziell überfordert. Laut dem Vermietungsportal Immoscout sind die Wiedervermietungsmieten in den letzten drei Jahren in den Innenstadtbezirken um 24,7 Prozent gestiegen. Auch die Bestandsmieten stiegen laut Stuttgarter Mietspiegel in den vier Jahren von 2013 bis 2017 um 17,8 Prozent.

Damit Mieter nicht zuviel bezahlen:

Bereits jede fünfte Beratung im Mieterverein betrifft die Erhöhung der Bestandsmiete.

Doch die Beratungspraxis zeigt, dass jede zweite Mieterhöhung nicht den inhaltlichen oder formalen Anforderungen des Gesetzes genügt. So werden Fristen nicht beachtet, die Kappungsgrenzen-Verordnung nicht eingehalten, unzulässige Preise verlangt und insbesondere die geforderten Mieterhöhungen nicht hinreichend begründet.

Bei den neu vereinbarten Mietverträgen bewegt sich die Mehrheit weit oberhalb des gesetzlich zulässigen Mietpreises. In Stuttgart gilt seit 2015 die Mietpreisbremse. Danach dürfen Wiedervermietungsmieten grundsätzlich nur 10 Prozent über dem vergleichbaren Mietspiegelwert liegen. Laut Mietspiegel beträgt der durchschnittliche Mietpreis in Stuttgart, incl. möglicher Stichtagsdifferenz 9,50 Euro pro qm. Bei einem Zuschlag für die Mietpreisbremse von 10% ergeben sich damit durchschnittlich 10,50 Euro pro qm als Obergrenze für neu abgeschlossene Mietverträge in Stuttgart. Eine Auswertung des Mietervereins der bei Immoscout angebotenen Mietwohnungen ergab jedoch, dass fast alle angebotenen Wohnungen teils erheblich über dieser Mietgrenze lagen. So lagen die durchschnittlichen Wiedervermietungsmieten in den Stuttgarter Innenstadtbezirken laut Immoscout im Jahre 2017 bei 14 Euro pro qm und damit um 33 Prozent über der zulässigen Miete.

Erste Erfolge mit der Mietpreisbremse in Stuttgart

33 Euro pro Quadratmeter verlangt ein Vermieter in der Stuttgarter Ostendstraße für ein sehr einfaches Zimmer. Ein derartig geschröpfter Mieter wehrt sich nun mit Hilfe des Mietervereins und verlangt die Herabsetzung der Miete. In einem weiteren Fall musste ein stadtbekannter Spekulant für ein überteuertes Zimmer in der Talstraße die überhöhte Miete zurückzahlen.

Der Mieterverein will durch die Mietpreisüberprüfungsaktion zum einen Mietern helfen, damit sie nur die gesetzlich zulässige Miete bezahlen. Zum anderen aber will der Mieterverein verhindern, dass nicht unzulässig überhöhte Mietsteigerungen und gesetzlich nicht erlaubte Wiedervermietungsmieten in die zukünftige Vergleichsmiete eingehen.

Die Aktion soll aber auch allzu raffgierige Vermieter von überzogenen Mietforderungen abhalten: Denn mit der Aktion Mietpreischeck erhalten alle Mieter in Stuttgart die Möglichkeit, sich qualifiziert gegen ungesetzlich hohe Mietforderungen zur Wehr zu setzen.

Zur Erinnerung: In Stuttgart, Fellbach, Filderstadt und Sindelfingen gilt die Mietpreisbremse. Die Landesregierung hat die Städte Böblingen, Esslingen, Leonberg, Ludwigsburg, Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern bislang nicht in die Gebietskulisse aufgenommen.

Fragebogen online abrufen und innerhalb 2 Wochen kommt die Antwort:

Der Mieterverein prüft kostenlos auch für Nichtmitglieder aus dem Stadtgebiet Stuttgart (Gültigkeitsbereich des Mietspiegels) bis zum 1. Oktober die Höhe des zulässigen Mietpreises.

Dazu ist erforderlich, dass die Mieter einen Fragebogen zu ihrer Wohnung vollständig ausfüllen. Der Fragebogen kann hier online aktiviert werden oder ist in der Geschäftsstelle des Mietervereins zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos erhältlich. Hilfestellungen zum Ausfüllen des Fragebogens geben die Beraterinnen und Berater des Mietervereins dienstags in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in der Geschäftsstelle des Mietervereins, Moserstraße 5. Alle Teilnehmer an der Aktion Mietpreischeck erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Information über den grundsätzlich zulässigen Mietpreis für ihre Wohnung.

Eine Beratung und Hilfe, wie sich Mieter gegen unzulässige Mietpreisforderungen wehren können, kann nur für Mitglieder stattfinden.

Gez. Rolf Gaßmann

Anlage:

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