Ansprüche aus Betriebskostenabrechnung und Kautionsrückzahlung verjähren zum Jahresende

Mieterverein bietet Mietern im alten Jahr kostenlos Hilfe, auch wenn sie erst 2021 beitreten

Am 31.12.2020 verjähren viele Mieteransprüche. Sie können dann im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Die normale Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist.

Das bedeutet: Rückzahlungsforderungen des Mieters wegen zu viel gezahlter Miete oder Ansprüche auf Auszahlung eines Guthabens aus einer Betriebskostenabrechnung, die im Laufe des Jahres 2017 entstanden sind, verjähren am 31.12.2020. Einwände gegen die Abrechnung selbst muss der Mieter allerdings bereits spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats vorbringen, nachdem er die Abrechnung erhalten hat.

Auch Ansprüche auf Rückzahlung der Mietkaution verjähren nach drei Jahren. Hier beginnt die Verjährung nach Rückgabe der Mietsache und nach dem Ablauf der dem Vermieter zustehenden Abrechnungsfrist. Diese richtet sich, wenn es keine andere Fälligkeitsregelung im Mietvertrag gibt, nach den Umständen des Einzelfalls und beträgt in der Regel sechs Monate. So verjährt beispielsweise nach Ende eines Mietverhältnisses am 31.10.2016 der Anspruch auf die Kaution zum 31.12.2020 (Ende des Mietverhältnisses am 31.10.2016, Rückzahlungsanspruch der Kaution ist sechs Monate später am 30.04.2017, Verjährungsbeginn ist Ende des Jahres am 31.12.2017 und der Rückzahlungsanspruch verjährt damit am 31.12.2020).

Hat ein Mieter zu Unrecht aufgrund einer unwirksamen Vertragsklausel beim Auszug Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchgeführt oder bezahlt, dann hat er gegenüber dem Vermieter einen Rückforderungs- oder Erstattungsanspruch. Dieser verjährt aber schon sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses.

Mietern, denen die Verjährung von Ansprüchen droht, sollten noch im Dezember die Hilfe der Berater des Mietervereins in Anspruch nehmen. Diese können beispielsweise einen Mahnbescheid erwirken und dadurch verhindern, dass der Anspruch Ende des Jahres verjährt und nicht mehr vor Gericht durchgesetzt werden kann. Der Mieterverein bietet diesen Service noch im Dezember auch für neue Mitglieder, selbst wenn diese erst im Januar 2021 beitreten.

Der Mieterverein Stuttgart ist die Interessenvertretung von über 30.000 Mieterhaushalten in Stuttgart und Umgebung. Seine Mietrechtsexperten beraten und geben Hilfe zurzeit überwiegend in Telefonterminen.

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