Baden-Württemberg darf Mietwucher und Mietpreisüberhöhung nicht länger dulden


In Baden-Württemberg schnellen die Mietpreise ungebremst in die Höhe. Für immer mehr Haushalte wird deshalb Wohnen zu einem Armutsrisiko. „Der aktuelle Mietspiegelindex des Hamburger F+B-Instituts ist ein Alarmsignal“, erklärte Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg. „16 der 30 deutschen Städte mit den höchsten Mieten liegen in Baden-Württemberg. Stuttgart und andere Städte in der Region haben München als Spitzenreiter abgelöst. Manche Vermieter nutzen den Wohnungsmangel schamlos aus und verlangen Wuchermieten von 30 Euro/qm und mehr. Trotzdem erkennt die Landesregierung den dringenden Handlungsbedarf bislang nicht“, so Gaßmann weiter.

Jetzt muss den Wucherern das Handwerk gelegt werden. Gaßmann erinnerte an die gemeinsame Initiative von Deutschem Mieterbund und vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen zur Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz im September 2019. Die Bestimmung, welche unangemessen hohe Mietpreise sanktioniert, kommt faktisch nicht mehr zur Anwendung, weil die höchstrichterliche Rechtsprechung zu hohe Hürden aufgebaut hatte. Deshalb haben die beiden Verbände gemeinsam zu einer Reform aufgefordert. Beide Verbände halten einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium für zielführend. Insbesondere die Rückzahlungspflicht der überhöhten Miete ab Vertragsabschluss wird eine präventive Wirkung entwickeln. Besonders wichtig ist, dass schon das Anbieten von Wohnungen mit weit überhöhten Mieten von Verbänden abgemahnt und sanktioniert werden kann.

Während die bayrische Staatsregierung die Notwendigkeit einer Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz im Oktober mit einer Bundesratsinitiative unterstrich, scheinen den Stuttgarter Regierungsparteien die existentiellen Nöte der Mieter gleichgültig zu sein. Schon vor 5 Wochen bat der Mieterbundsvorsitzende Rolf Gaßmann in einem Brief an Justizminister Guido Wolf um Unterstützung des Landes im Bundesrat für die Reform des Wirtschaftsstrafrechtes. Bis heute hat der Mieterbund nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.

Scharfe Kritik übte Gaßmann auch am grünen Koalitionspartner. Gaßmann: „Es ist einfach, auf einem Bundesparteitag ein Recht auf Wohnen zu beschließen. Der Beschluss ist allerdings erst dann glaubwürdig, wenn man dort, wo man politische Verantwortung trägt, auch etwas gegen die Verdrängung von Mietern durch explodierende Mieten unternimmt.“

Gaßmann: „Die Landesregierung ist jetzt gefordert, zu handeln und sich im Bundesrat für eine rasche Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes zu engagieren. Auch muss die Landesregierung nach der Sitzung der Wohnraum-Allianz Anfang Dezember rasch die neue Landesverordnung zur Mietpreisbremse beschließen und zur Jahreswende in Kraft setzten.“

Zurück