Der Mieterverein bleibt dabei: Die Schwäbische Bauwerk GmbH presst Mieter aus und will sie aus ihren Wohnungen vertreiben!

Nachdem der Stuttgarter Mietervereinsvorsitzende die rüden Methoden der Schwäbischen Bauwerk in der Öffentlichkeit angeprangert hatte und verantwortungsvolle Hauseigentümer vor einem Verkauf an diese Firma warnt, hat der Wohnungsspekulant nunmehr ein Unterlassungsbegehren an den Mieterverein gerichtet. Zudem soll der Mieterverein dessen Anwaltskosten in Höhe von 1.826 Euro tragen.

Unter anderem hatte der Mieterverein die Mietervertreibung in der Reinsburgstraße 65 heftig kritisiert, wo ein Rentner-Ehepaar nach der angekündigten Modernisierung statt einer Miete von bislang 431 Euro künftig 1.138 Euro bezahlen soll, eine Steigerung um 165 Prozent. Erreicht hat die Schwäbische Bauwerk, dass von den ehemals elf Mietparteien nur noch vier verbleiben werden. Ähnlich geht die Firma in der Forststraße 168 vor, wo die Mieter mit angekündigten Mieterhöhungen von bis zu 137 Prozent (von 488 Euro auf 1.155 Euro) geängstigt werden.

„Wenn der Mieterverein gegen derartige Methoden eines Spekulanten Position bezieht, so ist dies durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt“, erklärt hierzu Mietervereinschef Rolf Gaßmann. Für völlig abwegig hält der Mieterverein den Versuch der Schwäbischen Bauwerk, die Kritik an deren Methoden im Rahmen des Wettbewerbsrechts untersagen zu wollen. Denn es liegt zwischen Mieterverein und Schwäbischer Bauwerk keinerlei Wettbewerbsverhältnis vor.

Selbstverständlich hat der Mieterverein die geforderte Unterlassungserklärung verweigert. „Wir sehen eine gerichtliche Auseinandersetzung als Gelegenheit, die Mietervertreibungsmethoden der Schwäbischen Bauwerk einer noch breiteren Öffentlichkeit dazulegen“, so Gaßmann.

Gez. Rolf Gaßmann

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