Feiern – aber nicht bis zum Umfallen Tipps vom Mieterverein zu Feiern und Flaggen anlässlich der Fußball-WM
Auch nach der Fußball WM sollten Bewohner eines Hauses weiterhin friedlich zusammen leben können. Deshalb gilt es, beim Fußball schauen einige Regeln zu beachten.
Weil viele Spiele in der Nachmittagszeit laufen, dürfte das Lärmproblem zu diesen Stunden gering sein. Spät abends nach 22 Uhr jedoch gilt gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere wenn kleine Kinder oder Kranke im Haus leben. Umgekehrt sollte man dem Nachbarn auch die etwas lautere Freude über gelungene Spielzüge und Siege gönnen. Nach der Rechtsprechung müssen Feste, die sich im üblichen Rahmen halten, hingenommen werden. Am besten, man schaut und feiert gemeinsam mit den Nachbarn oder kündigt ihnen den Fußballabend mit Freunden zumindest an. Wer nachts dann noch nachfeiert, der sollte dann aber das Schlafbedürfnis und die Ruhezeiten der Nachbarn beachten: Fenster zu, auf Zimmerlautstärke umschalten und weder selbst umfallen noch Flaschen umfallen lassen.
In die Fenster dürfen Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen gehängt werden. Sie stören niemand. Soweit im Mietvertrag ein Fahnen – oder Plakatverbot vereinbart ist, gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt oder für verhetzende Meinungsäußerungen.
Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Wenn allerdings durch die Halterung in die Bausubstanz eingegriffen wird, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Unabhängig davon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und Personen verletzen oder Autos beschädigen Können. Ist dies garantiert, darf die Fahne auch aus dem Fenster wehen – in Normalgröße, so dass die Fenster der Nachbarn nicht automatisch mitbeflaggt werden.
Der Mieterverein wünscht allen Mietern und Hauseigentümern tolle Spiele und dabei (und auch noch danach) gute Nachbarschaften.
Gez. Rolf Gaßmann