Keine Entspannung am Stuttgarter Wohnungsmarkt

2017 stiegen die Angebotsmieten in der Innenstadt um fast 10 Prozent

„Die Mietpreise in Stuttgart steigen weiterhin ungebremst und die Anmietung einer Wohnung wird inzwischen selbst für mittlere Einkommensbezieher nahezu unbezahlbar“, stellt der Mietervereinschef Rolf Gaßmann fest.

Der Mieterverein Stuttgart hat die Entwicklung der Angebotsmieten im Portal Immoscout in den letzten drei Jahren ausgewertet. Dazu wurden die im Internetportal ausgewiesenen durchschnittlichen Angebotsmieten und ihre jährlichen Steigerungsraten getrennt nach Stuttgarter Stadtbezirken aufgelistet (siehe Anlage): Das Ergebnis ist erschreckend: So stiegen die durchschnittlichen Angebotsmieten in den Innenstadtbezirken von Dezember 2014 bis Dezember 2017 um fast 25 Prozent von 11,18 Euro auf 13,94 Euro pro Quadratmeter. Der Preisauftrieb hat sich dabei von Jahr zu Jahr beschleunigt von 5,7 Prozent in 2015 auf 7,6 Prozent in 2016 und zuletzt auf 9,6 Prozent im Jahre 2017.

Die Auswertung der Entwicklung der Angebotsmieten lässt den Mieterverein an der Behauptung des Zentralen Ausschusses der Immobilienwirtschaft erheblich zweifeln. Dieser hatte kürzlich die These verbreitet, der Immobilienboom habe seinen Zenit überschritten und man erwarte eine Stagnation der Mietpreise. „Es hilft den Mietern nicht, dass Institute die Lage am Wohnungsmarkt beschönigen. Wenn der Wohnungsmarkt so offensichtlich aus den Fugen geraten ist, helfen nur bessere ordnungspolitische Maßnahmen gegen die Explosion der Mietpreise“, so Gaßmann.

Die seit Einführung der Mietpreisbremse im Jahre 2015 jährlich stärker steigenden Angebotsmieten in Stuttgart widerlegen die jüngste Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, dass die Mietpreisbremse Wirkung zeige. “Auch die von einer möglichen großen Koalition bislang beabsichtigten kleinen Verbesserungen der Mietpreisbremse werden nicht ausreichen, um sie scharf zu stellen“, prognostiziert der Mieterverein. Dafür gebe es zu viele Ausnahmen und es fehlen Strafen für Vermieter, welche das Gesetz missachten. Die Mietervereine im Deutschen Mieterbund fordern seit langem eine Beseitigung unsinniger Ausnahmenregelungen und vor allem wirksame gesetzliche Sanktionen gegen Vermieter, welche die Mietpreisbremse nicht einhalten.

„Auch die Landesregierung muss ihre gesetzlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der Mietpreise in der Region Stuttgart besser nutzen“, fordert der Mieterverein. So gilt die auf 15 Prozent (in drei Jahren) verringerte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Bestand außer in Fellbach und Stuttgart nur in vier kleineren Gemeinden der Region, nicht aber in deren teuren Mittelstädten wie Böblingen, Esslingen, Filderstadt, LE, Ludwigsburg, Sindelfingen und Waiblingen. Gaßmann: „Weil die heute extrem steigenden Wiedervermietungsmieten die zukünftigen Vergleichsmieten sein werden, sollte die Landesregierung hier schleunigst handeln und die Gebietskulisse erweitern!“

Der Mieterverein ermutigt aber auch Mieterhaushalte selbst, sich nicht mit weit überhöhten Mieten abzufinden. „Wer nach Einzug in eine gebrauchte Wohnung vermutet, dass der Mietpreis überhöht ist, der sollte vom Vermieter die Herabsetzung der Miete verlangen“, rät Gaßmann. Der Mieterverein hilft bei der Beurteilung der zulässigen Miethöhe und der Erstellung der notwendigen Schreiben an den Vermieter. Einen Anhaltspunkt für eine überhöhte Miete gibt der Durchschnittswert des Stuttgarter Mietspiegels von 9 Euro pro Quadratmeter. Wer für die Durchschnittswohnung mehr als 10 Euro verlangt, verstößt vermutlich gegen die Mietpreisbremse und muss folglich die Miete herabsetzen.

Gez. Rolf Gaßmann


Anlage:

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