Landesregierung darf Einführung der Mietpreisbremse nicht unnötig verzögern

Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, auf der Grundlage der vom F+B-Institut vorgeschlagenen und wissenschaftlich begründeten Gebietskulisse umgehend die notwendige Landesverordnung zu beschließen.

Zurzeit gibt es in Baden-Württemberg keinerlei Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überzogenen und sogar wucherischen Mietpreisen. „In der Landeshauptstadt werden Wohnungssuchende mit Mietpreisforderungen von 25 Euro pro Quadratmeter, manchmal sogar 35 Euro pro Quadratmeter konfrontiert, ganz legal!“ so Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg. Jeder Tag des Verzögerns führe zu weiteren unanständigen Belastungen von Mieterinnen und Mietern.

Nachdem die Erhebungskriterien und so die ermittelte Gebietskulisse heute in der Wohnraum-Allianz vorgestellt und diskutiert wurden, sieht der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg keinen Sinn darin, diese nochmals in einen Arbeitskreis der Wohnraum-Allianz zu verweisen und die Mietpreisbremse damit weiter zu verzögern.

„Wenn die wissenschaftlich begründete Gebietskulisse vor Gerichten Bestand haben soll, wird sie auch nicht von einem Arbeitskreis der Wohnraum-Allianz verändert werden können“, so Gaßmann. Stattdessen solle die Landesregierung die Gebietskulisse für die Mietpreisbremse noch im November in Kraft setzen.

Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg verweist auf das Nachbarland Bayern, in welchem unmittelbar nach Vorliegen der Wohnungsmarktuntersuchung, mit einem Kabinettsbeschluss die Landesverordnung beschlossen wurde.

Sollte die Aufnahme weiterer Kommunen in die Landesverordnung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse über die lokale Wohnungsmarktsituation notwendig werden, so könne die Landesregierung ihre Verordnung in den Folgejahren ergänzen.

„Jetzt erwarten Mieterinnen und Mieter schnellen Schutz vor Wuchermieten in 88 Städten des Landes“, erklärt der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg.

Gez. Rolf Gaßmann

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