Mieter warten auch 2020 dringend auf gesetzlichen Schutz vor Wuchermieten


Laut einer aktuellen Auswertung von Immoscout sind die Bestandsmieten in Stuttgart zwischen 2007 und 2019 von 8,22 Euro/qm auf 13,32 Euro/qm angestiegen, also um krasse 62 Prozent. Die durchschnittlichen Neubaumieten lagen im Jahr 2019 sogar schon bei 16,70 Euro/qm. In Stuttgart und Umgebung frisst die Miete immer mehr vom Einkommen und das Wohnen ist zum Armutsrisiko geworden. „Es ist deshalb skandalös, dass wichtige gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Mietpreisexplosion weiterhin unnötig verzögert oder gar verhindert werden“, erklärte der Stuttgarter Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann.

  • Obwohl die Landesverordnung zur Mietpreisbremse schon Anfang Dezember 2018 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt wurde, verzögert die Landesregierung unnötig den Erlass einer neuen Verordnung. Das F+B-Institut hatte bereits vor 2 Monaten für 89 Städte die notwendigen Daten für die neue Verordnung geliefert, doch die Landesregierung prüft und prüft. Die Mieter bleiben nun schon seit 13 Monaten den Wohnungshaien ausgeliefert.

  • Mit der dringend notwendigen Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes könnten Mietpreisüberhöhung und Mietwucher wieder sanktioniert werden. Das Bundesjustizministerium hatte hierfür im Mai 2019 einen Gesetzesvorschlag gemacht, dessen Umsetzung im Bundestag an der CDU scheiterte. Vor zwei Monaten hat hierzu auch die bayerische Landesregierung im Bundesrat eine Gesetzesinitiative eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde. Obwohl 16 der 30 teuersten Mieterstädte Deutschlands in Baden-Württemberg liegen, verweigerte die baden-württembergische Landesregierung ihre Zustimmung im Bundesrat und hält damit ihre schützende Hand über Mietwucherer. Und obwohl selbst der Verband der baden-württembergischen Wohnungswirtschaft (VbW) gesetzliche Sanktionen gegen Mietwucherer unterstützt, will der CDU-Abgeordnete Markus Hennrich (auch Vorsitzender von Haus und Grund Württemberg) weiterhin Mietwucherer unbehelligt lassen. „Wir werden nicht hinnehmen, wenn die notwendige Reform von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz im Bundestag an der Lobby von Spekulanten scheitert!“, kritisiert der Mietervereinschef und hofft noch auf bessere Einsicht bei den CDU-Abgeordneten.

  • Immer mehr Vermieter versuchen durch gewerbsmäßige Vermietung von einzelnen Zimmern maximale Profite zu erreichen. So werden z.B. 3-Zimmer-Wohnungen aufgeteilt, für 2.500 Euro über einschlägige Wohnungsportale angeboten und dem regulären Mietwohnungsmarkt entzogen. Trotzdem lässt die von der Wirtschaftsministerin des Landes angekündigte Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots auf sich warten. Die rechtlich mögliche Auskunftspflicht für Portale an die Behörden gibt es in Baden-Württemberg nicht. Wucherer können sich hinter den Portalen verstecken und bleiben für die Behörden anonym.

„Angesichts der Wohnungsknappheit und ohne wirksamen gesetzlichen Schutz vor Wuchermieten wird Wohnen zur Miete in 2020 noch unbezahlbarer werden“, befürchtet der Mieterverein. Die Politiker in Bund und Land müssten deshalb schleunigst handeln.

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