Mieterverein prangert Vonovia wegen gesetzwidriger Drohungen an Vorstand Rolf Buch soll sich bei Mietern entschuldigen

„Mit gesetzwidrigen Drohungen werden Mieter von Deutschlands größter Wohnungsgesellschaft unter Druck gesetzt und davon abgehalten, von ihren Rechten Gebrauch zu machen“, prangert Mietervereinsvorsitzender Rolf Gaßmann das rabiate Vorgehen der Gesellschaft an. Vonovia besitzt allein in der Region Stuttgart ca. 8.500 Wohnungen.

Fragen der Mieter zu Betriebskostenabrechnungen beantwortet Vonovia oft nicht oder erst nach wiederholter Mahnung, verschickt dafür aber sehr schnell an ihre Mieter die Androhung der Räumungsklage: „Beachten Sie auch, dass wir, sollten Sie nicht zahlen – berechtigt sind, weitere Folgemaßnahmen wie Zahlungs- und Räumungsklagen einzuleiten“.

Zur Räumungsklage ist Vonovia jedoch keineswegs berechtigt. Denn diese würde eine ordentliche oder fristlose Kündigung voraussetzen, welche die Gesellschaft zunächst begründet aussprechen muss. Zudem lässt das Gesetz eine Kündigung wegen Zahlungsrückstand nur zu, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Eine Kündigung ist auch nicht berechtigt, wenn der Mieter nur geringe Betriebskostenbeträge (wie in einem Fall 125 Euro) zurückhält oder wegen berechtigter Mängel mindert.

In einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden Rolf Buch forderte Gaßmann Vonovia Anfang März auf, „Mieter nicht weiterhin mit widerrechtlichen Drohungen einschüchtern zu wollen und damit von ihren Rechten abzuhalten“. Auch sei eine Entschuldigung gegenüber den betroffenen Mietern angebracht. „Dass Vonovia nach über drei Wochen nicht einmal eine Eingangsbestätigung hierzu schickte, zeigt den arroganten Umgangsstil der Gesellschaft mit Mietern und deren Vertretern“, so Gaßmann. Der Mieterverein prüft nun, ob Vonovia mit einer Unterlassungsklage veranlasst werden kann, ihre widerrechtlichen Drohungen zukünftig einzustellen.

Gez. Rolf Gaßmann

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