Mieterverein Stuttgart darf weiterhin verantwortungsvolle Hauseigentümer davor warnen, an einen wilden Spekulanten zu verkaufen

Schwäbische BauWerk GmbH hat keinen Anspruch auf Unterlassung

Das Landgericht Stuttgart hat gestern die Unterlassungsklage der Schwäbischen BauWerk GmbH gegen den Mieterverein verhandelt und für alle Anträge des stadtbekannten Entmieters deren Erfolglosigkeit ausführlich begründet.

Anlass war, dass der Mieterverein Stuttgart in einer Pressemitteilung im April 2019 die Stadt Stuttgart kritisiert hatte, weil sie einem der größten Wohnungsspekulanten in Stuttgart mit einer Anzeige im offiziellen Wohnbericht der Stadt Stuttgart die Möglichkeit bot, verkaufswillige Eigentümer von Mehrfamilienhäusern anzuwerben. Dabei hatte der Mieterverein darauf hingewiesen, dass nach dem Kauf durch die Immobilienfirma „die Mieter ausgepresst und aus ihren Wohnungen vertrieben werden“. Weil manch verkaufswilliger Hausbesitzer durch das seriöse Umfeld des städtischen Wohnungsberichts glauben könnte, dass es sich bei der Schwäbischen BauWerk GmbH um eine seriöse Firma handle, „warnte der Mieterverein Stuttgart verantwortungsvolle Hausbesitzer ausdrücklich davor, an diesen wilden Spekulanten zu verkaufen“.

Laut Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung gegen den Mieterverein sollte dieser nicht mehr erklären dürfen, „die Stadt leiste Hilfe für einen der größten Wohnungsspekulanten in Stuttgart“, „die Firma presst Mieter aus und vertreibt sie aus ihren Wohnungen“ und „manch verkaufswilliger Hausbesitzer soll offensichtlich glauben, dass es sich bei der Schwäbischen BauWerk GmbH um eine seriöse Firma handelt“. Zudem sollte der Mieterverein nicht mehr „verantwortungsvolle Hauseigentümer davor warnen, an diesen wilden Spekulanten zu verkaufen“.

Der Vorsitzende Richter legte zunächst ausführlich dar, dass es gemäß der Rechtsprechung des BGH sehr fern liege, hier Wettbewerbsrecht (UWG) anzuwenden, wie es der Anwalt der Immobilienfirma vorgetragen hatte. Denn es bestehe zwischen Mieterverein und Schwäbischer BauWerk GmbH kein Wettbewerbsverhältnis.

Nach ausführlicher Erörterung durch den Vorsitzenden Richter fallen alle angegriffenen Äußerungen des Mietervereins unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Sie seien zwar Werturteile, jedoch keine Schmähkritik und wurden auch in einem Sachzusammenhang geäußert. Schließlich hatte der Mieterverein die Entmietungspraktiken des Spekulanten detailliert an vielen Beispielen aufgezeigt und auch Zeugen dafür angeboten.

Um ein Urteil gegen sich zu vermeiden, zog die Schwäbische BauWerk GmbH am Ende der Verhandlung ihre Klage auf Unterlassung gegen den Mieterverein zurück und trägt nun auch alle Kosten des Verfahrens von ca. 9.000 Euro (Streitwert 40.000 Euro).

Der Mieterverein wird nun weiterhin dafür Sorge tragen, dass die bei der Schwäbischen BauWerk GmbH noch verbliebenen Mieter nicht durch die angekündigten und vermutlich rechtswidrigen Modernisierungsmieterhöhungen verdrängt werden und ermutigt sie, sich nicht durch den Spekulanten verdrängen zu lassen.

Der Mieterverein geht davon aus, dass die Stadt Stuttgart dieser Firma zukünftig keine Gelegenheit mehr gibt, in offiziellen Veröffentlichungen der Stadt zu werben.

Weil die Schwäbische BauWerk GmbH im Verfahren vorgetragen hatte, ihre Geschäftspraktiken (z.B. Modernisierungsmieterhöhungen von 431 Euro auf 1139 Euro) seien "branchenüblich" wird der Mieterverein die Verbände der Makler und Immobilienwirtschaft hier noch zur Stellungnahme auffordern.

Der Vorsitzende des Mietervereins Rolf Gaßmann begrüßt, dass inzwischen auch einige karikative Organisationen die Zusammenarbeit mit der Schwäbischen BauWerk GmbH und dessen Geschäftsführer Ruisinger aufgekündigt haben und sogar deren Spenden zurücküberweisen, weil dessen Umgang mit Mietern nicht mit ihren sozialen Zielen vereinbar ist.

Gez. Rolf Gaßmann

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