Mieterverein Stuttgart vereitelt neue Maklerabzocke
Dreister Maklertrick mit „Reservierungsgebühren“
Als Stefan R. im Sommer 2017 auf Wohnungssuche in Freiburg war, stieß er im Onlineportal immonet auf ein interessantes Mietangebot der Firma Rau-Immobilien, welches ihm spontan gefiel. „Direkt nach der Besichtigung überreichten wir Herrn Rau unsere Unterlagen und teilten ihm mit, dass wir die Wohnung sofort nehmen würden“, schildert Stefan R. seine Bewerbung. Daraufhin erhielt er jedoch keinen Mietvertrag sondern ein so genanntes „Reservierungsformular“. Für eine „Gegenleistung für die Bearbeitung und Reservierung von 395 Euro“ wollte der Makler das Objekt „für die Dauer von 8 Tagen keinem anderen Interessenten anbieten“. Es folgte noch der mündliche Hinweis des Maklers, dass die Mietinteressenten, die zuerst überweisen, dem Vermieter vorgestellt würden. Obwohl Stefan R. einwandte, er benötige keine Bedenkzeit und würde sofort den Mietvertrag unterschreiben, bestand der Makler auf Unterschrift unter die schriftliche „Reservierungsvereinbarung“ und die Zahlung von 395 Euro. Weil Stefan R. hierzu nicht bereit war, wurde der Makler für ihn nicht weiter tätig.
Der inzwischen eingeschaltete Mieterverein wertet den Trick des Maklers als einen neuen und besonders dreisten Versuch, das Wohnungsvermittlungsgesetz zu umgehen. Denn laut Gesetz darf ein Wohnungsvermittler für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Wohnungs-Mietvertrages grundsätzlich kein Entgelt fordern. Der vom Mieterverein beauftragte Stuttgarter Verbraucheranwalt Eckhard sah im Vorgehen des Maklers ein „zielgerichtetes Unterlaufen des Wohnungsvermittlungsgesetzes“ und verlangte vom Makler Rau folglich „eine strafbewehrte Unterlassungserklärung“. Es liege ein klarer Gesetzesverstoß vor, wenn der Makler für die Bearbeitung und Reservierung ein Entgelt verlange, das zudem nach Ablauf von 8 Tagen ersatzlos verfallen würde.
Doch erst nach Klageandrohung durch den Mieterverein zeigte der unverfrorene Makler Einsicht und unterschrieb Ende November die geforderte Unterlassungserklärung.
Besondere Bedeutung kommt dem Fall zu, da das eingeschaltete örtliche Ordnungsamt zudem ein Bußgeld verfügte, welches inzwischen auch rechtskräftig wurde. Mietervereinsvorsitzender Rolf Gaßmann begrüßt „das nach unserer Kenntnis erste in Baden-Württemberg erhobene Bußgeld gegen einen betrügerischen Makler“. Der Mieterverein Stuttgart erhofft sich durch das Einschreiten der Behörde zudem einen stärkeren Abschreckungseffekt, da die vom Makler zu tragenden Abmahnkosten in Höhe von 214 Euro im Vergleich zum möglichen Profit äußerst gering sind. Schließlich könnten Makler mit Hilfe des Reservierungstricks und mit nur einer Wohnung viele Mietinteressenten um mehrere tausend Euro abzocken, ohne dass auch nur ein Interessent die ausgeschriebene Wohnung erhält.
Der Mieterverein bittet Wohnungsinteressenten, welche von unseriösen Maklern mit gleichen oder ähnlichen Tricks abgezockt werden, diese dem Vorstand des Stuttgarter Mietervereins zu melden, damit solchen Betrügern das Handwerk gelegt werden kann.
Gez. Rolf Gaßmann