Stuttgart muss die neuen Möglichkeiten des Gesetzes gegen Zweckentfremdung nutzen

Mieterverein drängt Bürgermeister Pätzold zur schnellen Vorlage einer Satzung

Die Stadt Stuttgart sollte so schnell wie möglich von den neuen Instrumenten des Landesgesetzes gegen Zweckentfremdung Gebrauch machen. Der Mieterverein bat deshalb am 10.02.2021 mit einem Brief an Baubürgermeister Pätzold um Auskunft, ob und wann er dem Gemeinderat eine Änderung der Zweckentfremdungssatzung zur Beschlussfassung vorlegen wird.

Der Gemeinderat hatte erst im Dezember 2020 eine neue Satzung auf Grundlage des alten Landesgesetzes beschlossen, damit das Zweckentfremdungsverbot lückenlos über den 31.12.2020 hinaus bestehen kann. Mietervereinschef Rolf Gaßmann: „Jetzt muss der Gemeinderat so schnell wie möglich die gesetzliche Auskunftspflicht der Portale, die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen, den schnelleren Vollzug und die höheren Bußgelder nutzen, um dringend benötigten Wohnraum wieder Wohnzwecken zuführen zu können!“

Weil wirksames städtisches Handeln gegen zweckentfremdete Wohnungen nur mit ausreichender personeller Besetzung des damit beauftragten Amtes möglich ist, fordert der Mieterverein von BM Pätzold zudem, dass die vom Gemeinderat bewilligten fünf weiteren Stellen auch umgehend ausgeschrieben und besetzt werden.

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