2017
Die geplante Ausweitung des städtischen Wohnungsbesitzes ist ein Schritt in die richtige Richtung
„Wir begrüßen die gemeinsame Initiative von Grünen, SPD und SÖS/Linken zur Vergrößerung des städtischen Wohnungsbesitzes. Damit kann die Stadt dämpfend auf das Mietpreisniveau Einfluss nehmen und durch eigene Aufkäufe Wohnungen der Spekulation entziehen.“
Rolf Gaßmann: „Unsere zentralen Themen sind ein besserer Schutz der Mieter vor der Explosion der Mieten und ein größeres Wohnungsangebot für Stuttgart!“
„Stuttgarts Mieter sind am Mietenlimit“, stellt das renommierte Prognos-Institut in einer aktuellen Studie fest. Bei Neuvermietungen liege Stuttgart mit durchschnittlich 12 €/qm nach München und Frankfurt an dritter Stelle in Deutschland.
Haus & Grund und Mieterverein Stuttgart: Stadt muss endlich mehr Anstrengungen im Wohnungsbau unternehmen
Der Stuttgarter Mieterverein und der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein haben schon seit Längerem und wiederholt darauf hingewiesen, dass die Zielvorgabe der Stadt von jährlich 1.800 neuen Wohnungen zu niedrig ist, mit der Folge, dass sich die angespannte Lage am Stuttgarter Wohnungsmarkt verfestigt und weiter verschärft.
So antworten Stuttgarter Bundestagskandidatinnen und Bundestags-kandidaten auf die wohnungspolitischen Fragen des Mietervereins
Bei den Bürgerumfragen der Stadt sind das fehlende Wohnungsangebot und die hohen Mietpreise das Problem Nummer eins. Deshalb werden die Wohnungsprobleme auch bei der kommenden Wahl eine wichtige Rolle spielen. Der Mieterverein hat zehn Stuttgarter Kandidatinnen und Kandidaten um knappe Beantwortung von drei Fragen zu ihrer zukünftigen Wohnungspolitik gebeten.
Vonovia will Mieter mit Mietsteigerungen von 180 Euro bis 230 Euro pro Monat hinausmodernisieren Mieterverein kritisiert das Fehlen einer Erhaltungssatzung im Sanierungsgebiet Gablenberg
In einer Wohnsiedlung aus den 50ger Jahren in Stuttgart Gablenberg mit ca. 60 Wohneinheiten herrscht große Unruhe. Die ehemaligen GAGFAH-Wohnungen sollen aufwendig modernisiert werden.
Regelungen zur Mietpreisbegrenzung ausbauen statt abbauen!
„Angesichts der in Stuttgart und der Region viel zu niedrigen Neubauzahlen ist mittelfristig ein Rückgang der Preisexplosion bei Mietwohnungen und damit bezahlbarer Wohnraum für Durchschnittsverdiener nicht zu erwarten“, stellt der Stuttgarter Mieterverein fest. So seien die Wiedervermietungsmieten in Stuttgart in den letzten 10 Jahren um über 50 Prozent gestiegen
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Mieterverein erreicht wichtiges Urteil: Verlängerte Kündigungssperrfrist gilt, auch wenn die Wohnung vor Inkrafttreten der Landesverordnung umgewandelt wurde
Zum 1. Juli 2015 hatte die Landesregierung die Kündigungssperrfrist von drei Jahren für 44 Gemeinden in Baden-Württemberg auf fünf Jahre verlängert. Damit können Mieter, ab der Umwandlung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen, erst nach fünf Jahren (statt drei Jahren) gekündigt werden. Jetzt wurde klar gestellt, dass die verlängerte Kündigungssperrfrist
Der Widerstand von Stadträten gegen das Baugebiet Schafhaus ist unehrlich und missachtet die Interessen von Wohnungssuchenden
Als maßlos überzogen und auch unehrlich bezeichnete Mietervereinschef Rolf Gaßmann das Handeln der Stadträte von SÖS/Linke-plus hinsichtlich des neuen Baugebiets Schafhaus. „Man kann nicht einerseits mit Veranstaltungen die neue Wohnungsnot anprangern und gleichzeitig ein dringend notwendiges Baugebiet verhindern wollen und gar als ökologisches Verbrechen diffamieren“, erklärte Gaßmann
Vermieten in Stuttgart geht auch günstig
Anlässlich der Berichterstattung in den Stuttgarter Zeitungen über die Landes-Bau-Genossenschaft bezeichnet Mietervereinschef Rolf Gaßmann die Genossenschaft „als Beispiel dafür, dass Vermieter in Stuttgart auch bezahlbaren Wohnraum
Mietpreischeck des Mietervereins abgeschlossen: Fast die Hälfte der Vermieter hält sich an den Mietspiegel
Die Auswertung der Aktion Mietpreischeck bringt interessante Ergebnisse: Von den 282 durch die Berater des Mietervereins beantworteten Anfragen über die zulässige Miethöhe lagen mehr als die Hälfte (149) um mindestens drei Prozent über dem zulässigen Mietspiegelwert.