Wahlentscheidung Wohnen
„Wahlentscheidung Wohnen" lautete der Titel einer Online-Podiumsdiskussion, zu der der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg die Experten der demokratischen Bundes- und Landtagsparteien eingeladen hatte. In der vom Journalisten Thomas Durchdenwald moderierten Diskussion wurden die
Stuttgart muss die neuen Möglichkeiten des Gesetzes gegen Zweckentfremdung nutzen
Die Stadt Stuttgart sollte so schnell wie möglich von den neuen Instrumenten des Landesgesetzes gegen Zweckentfremdung Gebrauch machen. Der Mieterverein bat deshalb am 10.02. mit einem Brief an Baubürgermeister Pätzold um Auskunft, ob und wann er dem Gemeinderat
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Viele Mietshäuser besitzen noch immer keinen Wärmemengenzähler: Mieter dürfen die Heizkostenrechnung um 15 Prozent kürzen
Bereits seit sieben Jahren muss die für die Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge mit einem zentralen Wärmezähler gemessen und in der Heizkostenabrechnung auch ausgewiesen werden.
BGH stärkt Mieterrechte bei der Belegeinsicht von Betriebskostenabrechnungen
"Mit dem Anspruch, neben den Rechnungen auch die Zahlungsbelege einzusehen, haben Mieter zukünftig bessere Möglichkeiten der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und ob vorgelegte Rechnungen, z.B. für Gartenarbeiten, in dieser Höhe auch tatsächlich bezahlt wurden"
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Stuttgarter Mietpreise explodieren in nur zehn Jahren um 45 Prozent - Mieterverein: Ohne Mietendeckel geraten immer mehr Haushalte in Wohnungsarmut
Der Mieterverein ist äußerst besorgt darüber, dass der neue, qualifizierte Mietspiegel mit der höchsten in den letzten Jahrzehnten erhobenen Steigerungsrate von 7,7 Prozent die Mieterhaushalte noch stärker belasten wird.
Goldgräbermentalität am Mietwohnungsmarkt trotz Pandemie
Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt in Stuttgart durchschnittlich bei ca. 10 Euro pro qm. Danach dürfte die durchschnittliche Angebotsmiete laut Mietpreisbremse bei höchstens 11 Euro pro qm liegen. Zu diesem noch zulässigen Preis wird aber faktisch keine Wohnung in Stuttgart angeboten.
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Ansprüche aus Betriebskostenabrechnung und Kautionsrückzahlung verjähren zum Jahresende
Am 31.12.2020 verjähren viele Mieteransprüche. Sie können dann im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Die normale Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist.
Wie die OB-Kandidaten die Stuttgarter Wohnungsfrage lösen wollen
Der Mieterverein hat an die drei OB-Kandidaten seine Forderungen für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau, den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum sowie zur Dämpfung des Mietpreisanstiegs gestellt und um kurze Antworten gebeten. Ihre Antworten sind teilweise bemerkenswert.
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11 Forderungen des Mietervereins an die Stuttgarter OB-Kandidaten 2020: mehr bezahlbarer Neubau, Mietwohnungen erhalten, Mietpreise bremsen!
Das viel zu geringe Wohnungsangebot und die extrem hohen Mietpreise sind die für die Stuttgarter Bürger die dringendsten Probleme, welche ein zukünftiger Oberbürgermeister angehen muss.
Mieterverein vermisst im öko-sozialen OB-Programmpapier seriöse Lösungsansätze gegen Mietpreisexplosion und neue Wohnungsnot
Der Mieterverein rät dringend von einem weiteren Mietenmoratorium bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ab. Denn wenn die Mietpreise der SWSG länger als sechs Jahre unverändert bleiben, dürfen deren Mieten nicht mehr in den Stuttgarter Mietspiegel einfließen.