Mitglied werden

Als Mitglied des Mietervereins haben Sie Anspruch auf alle unsere Beratungsleistungen und können über die Mitgliederversammlungen direkten Einfluss auf die Vereinsarbeit nehmen.

Eine Mitgliedschaft im Mieterverein bringt viele Vorteile

Jede/r Mieter:in kann Mitglied werden: schnell und unbürokratisch. Sobald Sie Mitglied sind, stehen Ihnen die sachkundigen und erfahrenen Jurist:innen mit Rat und Tat zur Seite. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 2 Jahre – nach oben keine Grenzen: Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 108 €, nach dem zweiten Jahr nur noch 96 €. Abweichende Beitragssätze und Konditionen gelten für Student:innen, Bezieher:innen von Transferleistungen und Gewerberaummieter:innen.

Beitrittsformular zum Herunterladen:

Sie können auch das Beitrittsformular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns auf postalischem Wege oder per E-Mail zukommen lassen.

Auch als Mieter:in von Gewerberäumen steht Ihnen unser gesamtes Leistungsangebot zur Verfügung, ausgenommen Prozesskostenhilfe. Der Beitrag beträgt für das Kalenderjahr 135 €. Bitte senden Sie uns den Mietvertrag vorab zur Prüfung, ob eine Mitgliedschaft möglich ist.

Häufige Fragen

Wie kann ich Mitglied im Mieterverein Stuttgart werden?

Wir senden Ihnen die Beitrittsunterlagen auf dem Postweg zu oder Sie können persönlich in unsere Geschäftsstelle Moserstr. 5 kommen. Einfach und bequem können Sie auch gleich hier Mitglied werden.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 108 €, nach dem zweiten Jahr nur noch 96 €. Abweichende Beitragssätze und Konditionen gelten für Student:innen und Bezieher:innen von Transferleistungen. Auch als Mieter:innen von Gewerberäumen steht Ihnen unser gesamtes Leistungsangebot zur Verfügung, ausgenommen Prozesskostenhilfe. Der Beitrag für Gewerbetreibende beträgt im Kalenderjahr 135 €.

Wohlgemerkt: Das sind die Beiträge für ein ganzes Jahr! Wenn Sie den Umfang unserer Beratungen und Problemlösungen dagegenhalten – Fast geschenkt!

Habe ich sofort nach Beitritt zum Mieterverein Anspruch auf Beratung?

Die Rechtsberatung können Sie sofort nach Beitritt in Anspruch nehmen. Eine Wartezeit gibt es nur für die Kostenübernahme von gerichtlichen Streitigkeiten nach unserer Rechtsschutzrichtlinie.

Wie erhalte ich meine Rechtsberatung?

Für allgemeine Rechtsfragen oder kurze Fragen zu laufenden Angelegenheiten stehen Ihnen unsere Rechtsberater:innen in unserer telefonischen Kurzberatung ohne vorherige Anmeldung täglich zur Verfügung.

Für eine umfassendere Beratung bitten wir Sie, telefonisch unter 0711 210160 mit Ihrer/m Rechtsberater:in einen Termin zu vereinbaren. Auch über unser Mitgliederportal können Sie einen Termin vereinbaren.

Über unser Mitgliederportal können Sie allgemeine kurze Fragen - die keiner Rücksprache mit Ihrer/Ihrem Stammberater:in erfordern - online stellen: loggen Sie sich hier ein. Sie erhalten eine Antwort in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen per E-Mail.

Habe ich beim Mieterverein auch Rechtsschutz?

Die Rechtsberater:innen des Mietervereins sind ausschließlich außergerichtlich tätig. Für den Fall, dass es zu einer gerichtlichen Streitigkeit kommt, erhalten Sie von uns die Empfehlung erfahrener Mietrechtsanwält:innen. Die Mitgliederversammlung hat eine vereinsinterne Rechtsschutzrichtlinie beschlossen. Danach können die Kosten einer gerichtlichen Streitigkeit übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert ist und eine Beratung im Mieterverein stattgefunden hat. Die außergerichtliche Vertretung erfolgt für Mitglieder kostenfrei durch die Berater:innen des Mietervereins. Deshalb sind außergerichtliche Kosten, die für vom Mitglied beauftragte Anwält:innen entstehen können, nicht von unserer Rechtsschutzrichtlinie umfasst. Hinsichtlich des schadenauslösenden Ereignisses für den Rechtsstreit beträgt die Wartezeit für die Gewährung von Rechtsschutz drei Monate, beginnend mit dem Tag des Beitritts zum Mieterverein.

Voraussetzung für die Prozesskostenübernahme ist ebenfalls, dass die Rechtsverfolgung mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolgsaussichten hat. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 200 €, die sich nach 5-jähriger Mitgliedschaft auf 100 € reduziert.

Alle weiteren Voraussetzungen und Bedingungen entnehmen Sie unserer Rechtsschutzrichtlinie.

Wie lange muss ich Mitglied bleiben?

Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre – nach oben keine Grenzen. Langjährige Mitglieder genießen finanzielle Vorteile.

Muss ich bei Wegzug aus Stuttgart meine Mitgliedschaft kündigen?

Bei einem Wegzug aus Stuttgart müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen telefonisch in Anspruch nehmen oder Sie lassen sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Die Beiträge für das laufende Jahr verrechnen die Vereine intern.

Wie beende ich die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann nach 2-jähriger Mindestmitgliedschaft nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Kündigungstermin ist immer der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende. Das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. September beim Mieterverein eingegangen sein.

Ich habe meine Mitgliedschaft gekündigt und möchte jetzt doch weiterhin Mitglied bleiben. Was muss ich tun?

Sie können die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.

Kann sich eine Wohngemeinschaft als Mitglied anmelden?

Haben alle Mieter:innen einer Wohngemeinschaft einzelne Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, muss jede/r Mieter:in Mitglied werden. Ist dagegen nur ein Hauptmietvertrag abgeschlossen, reicht es für die außergerichtliche Beratung, solange alle Mieter:innen an einem Strang ziehen, wenn ein/e Mieter:in Mitglied wird.

Hilft der Mieterverein Stuttgart auch, wenn ich eine Eigentumswohnung besitze?

Der/die selbstnutzende Eigentümer:in, der/die zuvor in Miete in diesem Objekt gelebt hat, kann gern bei uns Mitglied werden. Wir beraten außergerichtlich zu den Themen, die dem Mietrecht ähneln wie z.B. bezüglich der Verwaltungskostenabrechnung. Keine Beratung erfolgt zum Kauf oder zum Werkvertragsrecht, wenn es um Baumängel geht.

Kann ich den Mietervereinsbeitrag von der Steuer absetzen?

Nein. Mietervereine sind Interessenvertretungen und dienen nicht gemeinnützigen Zwecken.

Mein Nachbar möchte auch Mitglied im Mieterverein Stuttgart werden. Kann ich ihn werben?

Ja, sehr gern! Der Mieterverein Stuttgart schreibt Ihnen für jedes neu geworbene Mitglied einen Betrag von 20 € auf Ihrem Mitgliedskonto gut.

Mitglieder werben Mitglieder

Unser Beratungs- und Leistungsangebot für Mieter:innen gefällt Ihnen? Dann empfehlen Sie uns weiter! Davon profitieren Ihre Nachbarn und Freunde – und auch Sie.

Durch die Vielzahl an Mitgliedern kann der Mieterverein sein umfassendes Beratungs- und Leistungsangebot zum günstigen Mitgliedsbeitrag anbieten. Je mehr Mitglieder wir vertreten, desto stärker ist unser Gewicht als Interessenvertretung der Mieter gegenüber Parlamenten und Regierungen.

Als Anerkennung für jede Werbung eines neuen Mitglieds erhalten Sie eine Prämie von 20 €.

Diese wird Ihnen als Gutschrift auf Ihren nächsten Mitgliedsbeitrag angerechnet.

So einfach geht’s:

Ihre geworbenen Freund:innen müssen Sie als „Werber“ benennen, wenn sie unser Online-Formular „Mitglied werden“ ausfüllen.