Architektenkammer, Mieterbund und Internationale Bauausstellung fordern ein soziales Konjunkturnotprogramm für die Bauwirtschaft

Verlässlichkeit für den Wohnungsbau durch zinsermäßigte Darlehen

Mit Steuererleichterungen soll auf Bundesebene der darniederliegende Wohnungsbau in Schwung kommen. Doch Steuererleichterungen helfen Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen wenig, da sie in der Regel keine Körperschaftssteuern bezahlen müssen. Deshalb muss umgehend durch eine ergänzende Landesförderung die schon seit Mai überzeichnete soziale Wohnraumförderung im Baden-Württemberg wieder angekurbelt werden. Dies ist dringend nötig. Denn seit dem Jahr 2000 wurden in Baden-Württemberg doppelt so viele Haushalte gegründet wie Wohnungen gebaut. Als Folge sind Mieten kontinuierlich angestiegen – dies vor allem zulasten einkommensschwächerer Haushalte. Die Rekordsumme für das Wohngeld versucht das abzufedern, schafft jedoch keine neuen Wohnungen und löst das Wohnungsproblem also nicht.

Erschwerend kommt hinzu, dass Planungs- und Bauhauptgewerbe aufgrund fehlender Aufträge bereits Personal entlassen. Diese Fachkräfte fehlen, wenn die Konjunktur wieder anzieht. Jeder aufgeschobene Bau einer Wohnung kann deshalb nicht einfach nachgeholt werden. Dies verschärft den Fehlbedarf an Wohnungen weiter.

Deshalb sind politische Maßnahmen erforderlich, die der Teuerung bei den Baupreisen und dem Zinsanstieg etwas entgegensetzen. Sonst wird sich der Druck auf den Mietmarkt für das preissensible Segment weiter erhöhen. Dies bedroht den sozialen Frieden im Land. Es braucht ein soziales Konjunkturprogramm, das gemeinwohlorientierten Wohnungsbauprojekten, die einer Erhebung zufolge eine Finanzierungslücke von zwischen 4 und 6 Prozent aufweisen, zu einer „schwarzen Null“ verhilft.

Dafür empfehlen die Architektenkammer Baden-Württemberg, die Internationale Bauausstellung Stadtregion Stuttgart (IBA’27) und der Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg zinsvergünstigte Kredite als zeitlich befristetes Konjunkturprogramm für den sozialen Wohnungsbau. Die Kreditförderung soll ausschließlich dem Verlustausgleich dienen, sodass Projekte mit einer „schwarzen Null“ realisiert werden können. Diese Maßnahme schließt die Finanzierungslücke für gemeinwohlorientierte Wohnungsbauprojekte und sorgt dafür, dass reservierte Fördermittel tatsächlich „verbaut“ werden. Es schafft so langfristig soziale Werte, stimuliert die Bauwirtschaft und sichert die Kapazitäten für den preiswerten Wohnungsbau nach der Krise. Dieses soziale Konjunkturprogramm muss zur Voraussetzung haben, dass so geförderte Wohnungsunternehmen mindesten 30 Prozent sozialen Wohnungsbau oder 40 Prozent preisgedämmten Wohnungsbau schaffen.

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