Darf ein Entmieter vom DMB-Mieterverein Stuttgart e.V. als „einer der größten Wohnungsspekulanten in Stuttgart“ bezeichnet werden?
Landgericht verhandelt morgen über die Unterlassungsklage der Schwäbischen BauWerk GmbH gegen den DMB-Mieterverein Stuttgart e. V.
Weil der Mieterverein die Entmietungsmethoden der Schwäbischen BauWerk GmbH in der Öffentlichkeit angeprangert hat und mit einer Presseerklärung „verantwortungsvolle Hausbesitzer davor warnt, an diesen wilden Spekulanten zu verkaufen“ klagt die Firma auf Unterlassung (Die von der Firma eingeklagte Unterlassung entnehmen Sie beiliegender Anlage).
Durch den angeblichen „Boykottaufruf“ des Mietervereins sei das Ansehen der Immobilienfirma beschädigt und deren Anwalt beklagt zudem, dass „mehrere gemeinnützige Organisationen den Kontakt zur Schwäbischen BauWerk GmbH bereits abgebrochen haben“. So verzichtet der Verein Helfende Hände e.V. auf weitere Spenden und will die im Jahr 2019 schon erhaltenen Geldspenden zurück überweisen.
Das Gericht wird auch darüber zu entscheiden haben, ob hier überhaupt Wettbewerbsrecht (UWG) zur Anwendung kommen kann, wie dies die Schwäbische BauWerk GmbH behauptet. Obwohl der Mieterverein in keiner Weise in der Immobilienbrache tätig ist, sieht die Immobilienfirma ein geschäftliches Handeln des Mietervereins darin, dass der Mieterverein durch seine öffentliche Kritik an der Schwäbischen BauWerk GmbH Werbung für sich mache. Dagegen sieht der Mieterverein seine Vorwürfe durch die vielen Entmietungsfälle in Stuttgart belegt und seine Kritik an der Schwäbischen BauWerk GmbH durch sein satzungsmäßiges Eintreten für den Mieterschutz sowie durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt.
Die öffentliche Verhandlung findet am Donnerstag, den 4. Juli, 15.30 Uhr im Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Saal 155 statt.
Gez. Rolf Gaßmann
Anlage: