Die Entlastung armer Mieterhaushalte sollte auch in Stuttgart zeitnah ankommen

Die Stadt muss die Wohngeldbearbeitung dringend beschleunigen

Als „eindeutiges Bürokratieversagen“ kritisiert der Mieterverein den absehbaren Stau von Anträgen nach der Wohngeldreform zum Jahresbeginn 2023. Wenn schon heute bei nur 5.400 Wohngeldbeziehern die damit beschäftigten Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Antragsstaus arbeiten, „so wird Ende des Jahres Land unter sein“, befürchtet der Mieterverein. „Es ist unverantwortlich, wenn die Ärmsten unter den Mietern von explodierenden Energiekosten und steigenden Mieten nicht rechtzeitig entlastet werden und deshalb in Zahlungsschwierigkeiten geraten“, stellt Mietervereinsvorsitzender Rolf Gaßmann fest.

Der Mieterverein fordert vom Gemeinderat Maßnahmen gegen den heute in der Stuttgarter Zeitung beschriebenen „Krisenmodus beim Wohngeld“ und erwartet umgehend Taten zur beschleunigten Bearbeitung von Wohngeldanträgen:

  1. Für den Wohngeldbezug muss die Stadt noch in diesem Jahr die digitale Antragsstellung ermöglichen. Für den Mieterverein ist unverständlich, warum Stuttgart das in Schleswig-Holstein schon 2019 entwickelte Modell „Digitaler Wohngeldantrag“ nicht anwendet, welches bereits auch in NRW von 350 Wohngeldstellen erfolgreich praktiziert wird. Gaßmann: „Bei der riesigen Personalnot der Stadt Stuttgart darf sie sich ihr Schneckentempo bei der Digitalisierung nicht länger leisten“.

  2. Es ist nicht zu begründen, warum die Stadt dringend benötigte Stellen bei der Wohngeldbearbeitung nur befristet vergibt. Dabei muss den Verantwortlichen der Stadt bekannt sein, dass sich auf befristete Stellen nur wenige Mitarbeiter bewerben. Der Mieterverein erwartet deshalb, dass solche Befristungen umgehend aufgehoben werden.

  3. Wenn die zurzeit 35 Sachbearbeiter der Wohngeldstelle in Stuttgart jede Akte von bislang ca. 5.400 Wohngeldbeziehern 5 bis 10 Mal pro Jahr zur Bearbeitung in die Hand nehmen, muss die Stadt die Prioritäten bei der Bearbeitung schnellstens neu regeln: Neuanträge sind vorrangig zu bearbeiten und Änderungen wegen Haushaltseinkommen oder Miethöhe sind zunächst zurückzustellen und durch die Digitalisierung der Änderungsanträge zu vereinfachen.

Wohngeld ist ein Rechtsanspruch auf Hilfe gegen Armut und für ein würdiges Leben. Dessen Auszahlung darf nicht durch Unvermögen einer Verwaltung verzögert werden.

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