Mieter müssen auch nachts heiß duschen können
Amtsgericht Leonberg verurteilt Vonovia zur Mängelbeseitigung
In der Renninger Alten Bahnhofstraße, einem Gebäude im Besitz von Vonovia, war Duschen von 22:00 Uhr abends bis 6:30 Uhr morgens nicht möglich. Denn die Heizungsanlage lieferte nur lauwarmes Wasser. Nachdem zahllose Mieterbeschwerden an Vonovia, doch insbesondere in den frühen Morgenstunden eine Warmwasserversorgung herzustellen, nichts nutzten, zogen die Mieter vor Gericht. Sie empfanden es als völlig unzumutbar, dass sie bei frühem Arbeitsbeginn kein Duschbad nehmen konnten, da das Duschwasser nur 25-27 °C warm war.
Aufgrund der Aussagen der Mieter war das Gericht davon überzeugt, dass Vonovia im Haus eine Nachtabsenkung eingerichtet hatte bzw. ein Defekt an der Heizung vorlag. Es verurteilte Vonovia zur Behebung des Mangels und zur Übernahme der Prozesskosten (AZ 2C 231/18). Denn die Rechtslage ist eindeutig: Schon 2006 hatte der Bundesgerichtshof in einem Fall zur Beheizung der Wohnung die Auffassung vertreten, dass nicht nur die Beheizung, sondern auch die Warmwasserversorgung rund um die Uhr im Regelfall zur Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung gehören. Diese Gebrauchstauglichkeit sei gemindert, wenn der Mieter nicht auch am späten Abend und in den frühen Morgenstunden die Möglichkeit hat, mit warmem bzw. heißem Wasser zu duschen und sich zu waschen.
Obwohl das Urteil bereits am 4.1.2019 zugestellt wurde, hat Vonovia den Mangel bislang immer noch nicht behoben. Auf die neuerliche Beschwerde von Mieteranwalt Rüdiger Knabbe behauptete Vonovia gar wahrheitswidrig, „die Heizungsanlage wurde bereits längst auf einen 24-Stunden Betrieb umgestellt“. Offensichtlich bleibt den Mietern nun keine andere Möglichkeit, als ihr vor Gericht erkämpftes Recht auf duschen mittels Mietminderung und einer Zwangsvollstreckung gegen den uneinsichtigen Vermieter durchzusetzen. „Ich nehme schon seit langem keinen Kontakt mehr mit Vonovia auf, da diese ständig nur Ausreden sucht und alles reine Zeitverschwendung ist“, schrieb ein genervter Mieter in diesen Tagen an Mieteranwalt Knabbe und ergänzte: „Wir haben langsam alle keine Nerven mehr bei dem Thema. Uns reicht es!“
Für den Mieterverein belegt dieser Fall erneut die Kunden-Unfreundlichkeit von Vonovia gegenüber seinen Mietern. Immer mehr Mieter sind auch deshalb gegenüber dem Großvermieter Vonovia (400.000 Wohnungen) zu Recht aufgebracht.
Gez. Rolf Gaßmann