Mieterverein erwartet Verdreifachung der Wohngeldanträge zum Jahreswechsel
Die Stadt Stuttgart ist bislang nicht auf den zu erwartenden Ansturm vorbereitet
Die beschlossene Wohngeldreform der Bundesregierung wird dazu führen, dass sich der Kreis der Anspruchsberechtigten verdreifacht. Bundesweit sollen es dann 2 Millionen Haushalte sein, die Wohngeld erhalten. In ihrer Antwort auf die Anfrage des Mietervereins hatte die Stadt vor einer Woche bestätigt, dass es bereits jetzt zu „Rückständen bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen kommt“. Eine Antwort auf die Frage des Mietervereins nach der derzeitigen Bearbeitungsdauer und der Vorbereitung auf den erwarteten Antragsansturm blieb die Stadt dem Mieterverein schuldig.
„Die Stadt Stuttgart muss sich auf diesen erheblichen bürokratischen Mehraufwand einstellen und dafür sorgen, dass ein noch größerer Antragsstau vermieden wird. Hierfür muss die Stadt schnellstens für zusätzliche Mitarbeiter bei der Wohngeldstelle sorgen“, stellt Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins, fest.
„Sollte es zu noch größeren Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen, drohen den vielen von den Wohnkosten überlasteten Haushalten Zahlungsschwierigkeiten bei Miete und Nebenkosten“, erklärt Gaßmann. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise werden zudem im Frühjahr 2023 drastische Nachzahlungen bei den Heiz- und Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter zukommen. Diese werden wiederum mit erheblichen Erhöhungen der monatlichen Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen verbunden sein. Bislang können entsprechende Zahlungsrückstände zu einer außerordentlich fristlosen oder einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Wichtig ist auch, dass die Wohngeldreform tatsächlich bei allen Anspruchsberechtigten ankommt. „Leider gibt es noch immer zu viele anspruchsberechtigte Personen, die sich schämen einen derartigen Antrag zu stellen oder die die bürokratischen Hürden scheuen. Auch hier ist die Stadt Stuttgart gefordert, umgehend eine Aufklärungskampagne zu starten“, fordert der Mieterverein.