Mieterverein Stuttgart bietet Hilfe gegen ungesetzlich überhöhte Mieten
Neues Online-Tool: Mieter können in 10 Minuten Hunderte Euro sparen!

Angebotsmieten in Stuttgart liegen fast 40 Prozent über dem Mietspiegel
Der Wohnungsmangel in Stuttgart lässt die Angebotsmieten explodieren. Laut neuem städtischem Wohnungsbericht stiegen die angebotenen Mietpreise pro qm von 8,82 Euro im Jahr 2010 auf 15,51 Euro im Jahr 2024. Mit 76 Prozent in nur 14 Jahren war die Preissteigerung bei den Angebotsmieten mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine Preissteigerung.
Die durchschnittliche Mietspiegelmiete lag 2024 in Stuttgart bei 11,15 Euro/qm, demgegenüber betrug laut städtischer Auswertung (Wohnungsmarkt 2025) die Angebotsmiete bereits 15,51 Euro/qm, also 4,36 Euro mehr. Damit lag die durchschnittliche Angebotsmiete in Stuttgart um 39,1 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gesetzlich noch zulässig, gemäß der auch in Stuttgart geltenden Mietpreisbremse, wären nur 10 Prozent über Mietspiegel, also 12,27 Euro/qm. Bei einem Mietpreis über 13,38 Euro/qm (20 Prozent über Mietspiegel) besteht bereits der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung. Aus den weit überhöhten Angebotsmieten lässt sich schlussfolgern: Viele Vermieter halten sich weder an die Mietpreisbremse noch an das Wirtschaftsstrafgesetz, welches Mietpreisüberhöhung mit Bußgeldern sanktioniert.
Mieterverein stellt kostenlos Online-Tool zur Verfügung
Der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e.V. fordert insbesondere Mieterinnen und Mieter zur Prüfung auf, welche nach Einführung der Mietpreisbremse im November 2020 einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Sie können damit einfach ermitteln, ob sie mehr als die gesetzlich zulässige Miete bezahlen. Das Tool funktioniert ebenso für Wohngemeinschaften, nicht aber für möblierte Wohnungen. Bei Letzteren muss zur Nettomiete ein Möblierungszuschlag addiert werden, der sich nach Wert und Alter der Möbel richtet. Auch Vermieter haben mit dem Tool die Möglichkeit zu checken, ob die von ihnen verlangte Miete zulässig ist.
Mit dem Online-Tool „Mietpreis-Check“ stellen Mieter am Ende fest, ob mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse oder Fälle von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher vorliegen. Das Tool ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete für das Stadtgebiet Stuttgart. Es zeigt an, ob die eingegebene Miete die Grenzen der Mietpreisbremse (10 Prozent über Mietspiegel), die Grenze zur Mietpreisüberhöhung (20 Prozent) oder zum Mietwucher (50 Prozent) überschreitet. In diesen Fällen kann der Mieterverein auf Wunsch des Mieters tätig werden und vom Vermieter die Herabsetzung der Miete verlangen. Der Mieter weiß mit dem Tool auch Bescheid, ob er einer aktuellen oder demnächst kommenden Mieterhöhung zustimmen muss.
Gelingt mit dem Vermieter keine Einigung, können Mieter in Fällen von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher auch ein online angebotenes Anzeigeformular an die Stadt schicken lassen. Der Mieterverein hilft dabei. „Wir empfehlen, immer zweigleisig vorzugehen, sich beim Mieterverein beraten zu lassen und eine Prüfanzeige an das Wohnungsamt zu schicken“, sagt Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart, und ergänzt: „Wir wollen damit auch Druck auf die Stadt Stuttgart machen, damit sie endlich selbst gegen weit überhöhte Mietpreise vorgeht. Wir brauchen keine Sonntagsreden über die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum. Mehr aktives Engagement der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger von Stuttgart ist gefragt. Hier leben bekanntlich über 70 Prozent der Haushalte zur Miete.“
In einer groß angelegten Kampagne mit 300 Plakaten an Litfaßsäulen, 100 Plakaten an Gehwegsabsperrungen, einem Infostand am Schlossplatz und tausenden Postkarten wirbt der Mieterverein Stuttgart für die Nutzung des neuen Online-Tools. „Wir erwarten eine breite Beteiligung und hoffen, dass unsere Aktion einen Beitrag zur Beruhigung der Mietpreise in Stuttgart leisten wird“, erklärt Rolf Gaßmann die Zielsetzung der Kampagne. Wer im Rahmen der Aktion „Mietpreis-Check“ auch Rat und Hilfe des Mietervereins in Anspruch nehmen will, bekommt die Vollmitgliedschaft, inklusive freiwilliger Prozesskostenerstattung, zum Sonderpreis von nur 96 Euro (der Preisvorteil beträgt 24 Euro). Auch in diesem Jahr waren die Beraterinnen und Berater bei der Rückforderung überhöhter Mieten in acht Fällen bereits erfolgreich und konnten pro Fall Rückzahlungen von bis zu 6.500 Euro erwirken. Die Mehrzahl der Mieter wagt nicht, diesen Schritt zu gehen.
Rechtsbegriffe:
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse §§ 556d-g BGB gilt in Baden-Württemberg seit November 2020 für 89 Städte und Gemeinden, darunter Stuttgart. Bei Neuvermietung darf der Mietzins (von Ausnahmen abgesehen) höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Ab dieser Grenze sollte die Mietpreisbremse gezogen werden. Die überzahlte Miete kann rückwirkend für bis zu 30 Monate vom Vermieter zurückgefordert werden.
Was ist „Mietpreisüberhöhung“?
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz besagt, dass ein Vermieter ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann, wenn er für Wohnraum infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen eine unangemessen hohe Miete verlangt. Unangemessen hoch ist eine Miete grundsätzlich, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Miete liegt und nicht zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich ist.
Was ist „Mietwucher“?
Strafrechtlich relevant wird es, wenn die Grenze um mehr als 50 Prozent überschritten wird. Der Mietwucher-Tatbestand ist im § 291 Strafgesetzbuch geregelt. Mietwucher kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Zuviel bezahlte Miete zurückholen? Wehren lohnt sich!
Das Tool „Mietpreis-Check“ finden Sie hier.