Stuttgart beschließt Registrierungspflicht von Ferienwohnungen und kontrolliert sie nicht

Nach Kritik des Mietervereins sieht auch der zuständige Bürgermeister Pätzold „Bedarf an mehr Kontrollen“

In Stuttgart ist Anfang Juli 2021 die verschärfte Zweckentfremdungssatzung in Stuttgart Kraft getreten. Diese sieht unter anderem nicht nur eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen vor, sondern die von der Stadt zugeteilte Registrierungsnummer ist laut Satzung auch „beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums stets und für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben.“ Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Diese Bestimmung wurde vom Gemeinderat beschlossen, um die gewinnträchtige Umnutzung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung zu beenden und den weiteren Verlust von dringend benötigten Wohnungen in Stuttgart zu verhindern.

Die vom Gemeinderat vor 5 Monaten beschlossene Satzung macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Verwaltung auch deren Einhaltung überprüft und satzungswidriges Anbieten nicht registrierter Wohnungen sanktioniert. Leider ist dies nicht der Fall. Eine Stichprobenkontrolle von Anzeigen bei Airbnb Anfang November zeigte, dass kaum eine der Anzeigen zur Kurzzeitvermietung die vorgeschriebene Registrierungsnummer aufwies.  Eine Nachfrage bei der dafür zuständigen Stelle im Baurechtsamt ergab, dass zur Kontrolle bislang auch kein Personal zur Verfügung steht.

„Somit werden Profiteure der Wohnungsnot geradezu ermuntert, weiterhin zweckentfremdeten Wohnraum zu Höchstpreisen als Ferien- und Monteurwohnungen anzubieten,“ kritisiert der Mieterverein. Insbesondere die vielen Wohnungssuchenden haben dafür kein Verständnis. Auch in Anbetracht der Höhe von Bußgeldern sei es unverständlich, dass die Stadt zwar zur Überwachung des Parkraums für 10-Euro-Ordnungswidrigkeiten ausreichend Ordnungspersonal einsetzt, nicht aber zur Überwachung illegaler gewerblicher Vermietungen mit möglichen Bußgeldern von 50.000 Euro.

Dass die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen Wohnraum mobilisiert, zeigt das erfolgreiche Vorgehen der Stadt Amsterdam gegen illegale Zweckentfremdungen. Durch engagierte Kontrolle der Stadt bei der Registrierungspflicht verlor Airbnb dort innerhalb kurzer Zeit 80 Prozent seiner Anbieter.

Der Mieterverein wandte sich vor zwei Wochen mit einem Protestbrief an den zuständigen Stuttgarter Baubürgermeister Peter Pätzold: „Warum legten Sie dem Gemeinderat im Juni 2021 eine Satzung zur Beschlussfassung vor, deren Einhaltung Ihr Referat auch 5 Monate später noch nicht kontrolliert?“, schrieb der Mieterverein und fragte nach, „wie lange dieser unhaltbare Zustand noch anhalten soll?“.  Der Mieterverein schlug der Stadt vor, durch Übertragung von Kontrollaufgaben an das Personal des Ordnungsamtes die in Stuttgart geltende Satzung gegen Zweckentfremdung schnellst möglich durchzusetzen. In seinem Antwortschreiben stellt Bürgermeister Pätzold nun fest, auch beim Amt für öffentliche Ordnung gäbe es keine freien Kapazitäten. Es sei bislang nur gelungen, eine der vom Gemeinderat geschaffenen zwei weiteren Stellen zur Kontrolle der Portale zu besetzen. Zurzeit würden weitere Vorstellungsgespräche stattfinden.

Mietervereinschef Gaßmann erwartet zumindest von der Stadt, dass sie auf die einschlägigen Portale zugeht, diese auffordert, sich an die geltende Rechtslage zu halten und nur noch Anzeigen mit Registrierungsnummer zu veröffentlichen.

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