Wohnungsbericht 2021 der Stadt Stuttgart ist keine Erfolgsbilanz

Vormerkdatei: 4.600 wohnungssuchende Haushalte befinden sich Ende 2021 in der Vormerkdatei der Stadt, davon 2.900 dringliche Fälle. Die Notfälle stagnierten wegen der im Corona-Jahr gesunkenen Einwohnerzahl.

Es gab für die 4.600 wartenden Haushalte nur 900 Wohnungsvergaben, davon über zwei Drittel in Wohnungen der SWSG. Es zeigt, wie notwendig ein höherer Wohnungsbestand der städtischen Wohnungsgesellschaft für die Versorgung der Haushalte mit kleinem Einkommen wäre. Die Wartezeit für 1- und 4-Zimmer-Wohnungen beträgt 2,5 bis 3 Jahre.

Bestand geförderte Wohnungen und Belegungsbindungen: In Stuttgart gibt es nur noch 14.434 Sozialwohnungen. Davon hat die Stadt 12.717 Belegungsrechte. Weitere 6.923 Belegungsrechte ohne Mietbindung hat die Stadt bei ihrer eigenen Wohnungsgesellschaft SWSG. Weil in 2025 für weitere 800 Wohnungen der Vonovia die Preis- und Belegungsbindung endet, wird die Zahl der Sozialwohnungen noch weiter sinken, sofern die Stadt nicht Verlängerungen einkauft.

Von den im „Bündnis für Wohnen“ mit Genossenschaften und SWSG für 5,5 Jahre vereinbarten 825 Belegungsrechten wurden tatsächlich nur 548 Belegungsrechte realisiert. Für 200 Belegungsrechte gab es Landesförderung und 350 Belegungsrechte erhielt die Stadt für nur 10 Jahre (der Mietpreis liegt 10 Prozent unter Mietspiegel).

Geförderte Wohnungen in 2021 bezogen: Neu fertig gestellt wurden 195 Sozialmietwohnungen und 54 Mietwohnungen für mittlere Einkommen. 17 Wohnungen entstanden im „preiswerten Wohneigentum“.

So wenig Geld gibt die Stadt für den geförderten Wohnungsbau: 4,1 Mio. Euro verbuchte die Stadt als Mindereinnahme für Verbilligung von Grundstücken im Mietwohnungsbau, O,8 Mio. Euro für die Eigentumsförderung.  3 Mio. Euro kostete die Verlängerung von Bindungen.

Erhaltung der Wohnbevölkerung in Quartieren: Mit Erhaltungssatzungen können die Städte Umwandlung und Luxusmodernisierungen verhindern. Für Modernisierungen und Umnutzungen sind städtische Genehmigungen erforderlich. Zudem hat die Stadt dort ein städtisches Vorkaufsrecht. In Stuttgart gibt es nur vier Erhaltungssatzungen: im Nordbahnhof, Friedhofstraße, Seelberg und Heslacher Tal. Nahezu alle 128 Anträge auf Umbau und Umnutzung wurden genehmigt. Nur drei wurden wegen gewerblicher Umnutzung abgelehnt. Kein einziges Vorkaufsrecht wurde von der Stadt genutzt.

Das fehlt im Wohnungsbericht: Zur Ahndung von Zweckentfremdung von Wohnungen und Verfahren wegen Mietpreisüberhöhungen gibt es im städtischen Wohnungsbericht keinerlei Angaben. Auch fehlen Angaben zur Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen, welche oft die Verdrängung der Mieter zur Folge haben.

Zurück