Wohnungsunternehmen sollen sich freiwillig an C02-Abgabe beteiligen

Mieterverein begrüßt SPD-Initiative in Stuttgart zur Kostenübernahme durch SWSG

„Es ist dringend notwendig und nur gerecht, wenn sich Wohnungsunternehmen an der C02-Abgabe beteiligen“, erklärt der Mieterverein Stuttgart zur entsprechenden Initiative der SPD-Gemeinderatsfraktion. Der Mieterverein begrüßt deren Antrag im Stuttgarter Gemeinderat, die stadteigene SWSG auch bei der neuen Abgabe in die Pflicht zu nehmen. Mietervereinschef Rolf Gaßmann fordert zudem auch andere in Stuttgart tätige Wohnungsunternehmen auf, sich freiwillig an der C02-Abgabe zu beteiligen, bis der Bundesgesetzgeber eine gerechte Verteilung der neuen Steuer beschlossen hat.

Die Bundesregierung hatte bereits im 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramm angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen, um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu begrenzen. Dazu lagen seit September 2020 von den SPD-geführten Bundesministerien für Umwelt, Justiz und Finanzen Vorschläge vor, die bislang vom Koalitionspartner ignoriert wurden. In einer gemeinsamen Initiative forderten zu Jahresbeginn der Deutsche Mieterbund, der Paritätische Gesamtverband, die Deutsche Umwelthilfe und der Sozialverband Deutschland eindringlich eine sozial gerechte und klimapolitisch wirksame Verteilung der Kosten. Die Umlage des CO2-Preises allein auf Mieterinnen und Mieter, die am 01.01.2021 begonnen hat, sollte schnellstmöglich unterbunden werden.

  • Der CO2-Preis trifft einkommensarme Mieterinnen und Mieter überproportional stark, da diese häufiger in energetisch schlechten Gebäuden leben. Dort sind die Energiekosten im Schnitt doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus. Mieterinnen und Mieter in diesen Gebäuden haben vielerorts keinen Spielraum durch Verhaltensänderungen den CO2-Preis auszugleichen. Die Mehrkosten durch den CO2-Preis betragen in einer unsanierten Wohnung allein dieses Jahr bis zu 125 Euro und steigen bis 2025 auf bis zu 280 Euro pro Jahr.

  • Vermieter und Eigentümer dürfen auch bei sanierten Gebäuden nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden, die Mieter beim Energiesparen zu unterstützen. Wenn der CO2-Preis allein von den Mieterinnen und Mietern getragen werden muss, wird bei den Vermieterinnen und Vermietern noch nicht einmal ein Anreiz geschaffen, geringinvestive Maßnahmen zur Einsparung von Energie umzusetzen.

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